Praxisgruppe Europäische Mandanten

Dale & Lessmann LLP verfügt über eine Praxisgruppe, welche sich auf die Vertretung europäischer Unternehmen und Privatpersonen mit kanadischen Geschäftsinteressen spezialisiert hat. Wir unterstützen seit mehr als 90 Jahren große europäische Unternehmen dabei, sich in Kanada niederzulassen und hier den Geschäftsbetrieb aufzunehmen. Viele Rechtsanwälte und Assistenten der Praxisgruppe sprechen fließend Deutsch, Spanisch, Französisch oder Polnisch und kommunizieren mit unseren Mandanten in deren jeweiliger Muttersprache. Wir sind führend in der hiesigen international orientierten Wirtschaftsgemeinschaft als Mitglieder und Vertretungsorgane verschiedener Handelskammern aktiv.

Wir unterstützen unsere Mandanten in Bezug auf deren Geschäfte in ganz Kanada. Viele unserer Mandanten haben ihren Hauptsitz im Großraum Toronto sowie weitere Niederlassungen im ganzen Land, insbesondere in Städten wie Vancouver, Calgary und Montreal.

Die juristische Expertise von Dale & Lessmann LLP erstreckt sich insbesondere auf folgende Bereiche:

  • Rechtliche Unternehmensberatung in Bezug auf Kanada: Wir bieten eine vielfältige Palette von gesellschafts- und handelsrechtlichen Beratungsleistungen – von der Unternehmensgründung über Geschäftsstrukturierungen hin zu grenzüberschreitenden, mehrere Rechtssysteme umfassende Umstrukturierungen; von Aspekten des Immobilienrechts hin zu Patent-, Marken- und Lizenzrecht.
  • Kanadisches Steuerrecht: Die Praxisgruppe Steuerrecht verfügt über umfangreiche Erfahrung hinsichtlich der Beratung bei grenzüberschreitenden oder mehrere Rechtssysteme umfassenden Steuerangelegenheiten. Unsere Mandanten beauftragen uns regelmäßig mit der steuerlichen Beratung im Hinblick auf die steuerliche Gestaltung von Unternehmenskäufen und -veräußerungen, Umstrukturierungen und Sanierungen und vielen weiteren Aspekten des (internationalen) Steuerrechts.
  • Kanadisches Arbeitsrecht: Die Praxisgruppe Arbeitsrecht verfügt über mehr als 30 Jahre Erfahrung in der Beratung von Mandanten hinsichtlich personalrechtlicher Angelegenheiten, einschließlich der Erstellung, Überprüfung, Verhandlung und des Abschlusses von Arbeitsverträgen und Verträgen mit selbständigen Unternehmern sowie im Hinblick auf rechtliche Aspekte der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.
  • Kanadisches Einwanderungsrecht: Die Praxisgruppe Einwanderungsrecht verfügt über umfangreiche Erfahrung bei der Unterstützung von Mandanten bei Großprojekten, grenzüberschreitender Mitarbeiterentsendung sowie bei der Erlangung von Geschäftsreisenden-Status, Arbeitsgenehmigungen, zeitweiligen und dauerhaften Aufenthaltsgenehmigungen. Wir verfügen über ein umfassendes Verständnis der Geschäfte unserer Mandanten und der gesellschafts- arbeits- und regulierungsrechtlichen Aspekte (einschließlich beruflicher Lizenzen), entgelt- und steuerrechtlicher Fragen, die mit der Entsendung eines ausländischen Mitarbeiters nach Kanada verbunden sind. Unser großer Erfahrungsschatz spricht für sich, da wir bereits im Namen zahlreicher großer europäischer Unternehmen, welche regelmäßig Mitarbeiter nach Kanada entsenden, tätig geworden sind und noch kein von uns gestellter einwanderungsrechtlicher Antrag von den kanadischen Einwanderungsbehörden abgelehnt wurde.
  • Mergers & Acquisitions: Unsere Praxisgruppe Business Law bietet tiefgehende Beratung bei Fusionen, Übernahmen und anderen bedeutenden Unternehmenstransaktionen für Mandanten aller Größen und in einer Vielzahl von Branchen. Wir sind regelmäßig als Berater für in- und ausländische Unternehmenskäufer und -verkäufer, Zielgesellschaften, Investoren und Kreditgeber bei Midmarket-Transaktionen, einschließlich konventionellen privat ausgehandelten Share- und Asset-Transaktionen, Restrukturierungen und Fusionen tätig.
  • Rechtsstreitigkeiten und Streitbeilegung