Die Änderung von Arbeitsverträgen
Sep 26, 2016
Die Änderung von Arbeitsverträgen
Jede grundlegende Änderung eines Arbeitsvertrages bedarf der reiflichen Überlegung des Arbeitgebers. Eine
grundlegende Änderung entsteht dabei bei der maßgeblichen Abänderung der Beschäftigungsbedingungen.
Dies umfasst zum Beispiel die Reduzierung von Arbeitszeit, Kürzung von Gehalt, eine örtliche Versetzung
oder eine erhebliche Änderung des Aufgabenbereichs und der Verantwortlichkeit des Arbeitnehmers.
Wird eine grundlegende Veränderung einseitig vom Arbeitgeber eingeführt, kann der Arbeitnehmer diesen auf
Schadensersatz auf der Grundlage einer außerordentlichen Kündigung verklagen. Begehrt der Arbeitgeber eine
grundlegende Änderung des Arbeitsverhältnisses, sollten folgende Überlegungen berücksichtigt werden, um
eine Klage wegen außerordentlicher Kündigung zu vermeiden:
1. Die Zustimmung des Arbeitnehmers sollte stets schriftlich festgehalten werden. Dies kann dadurch
erfolgen, eine Änderungsübereinkunft im Arbeitsvertrag vorzusehen. Oft ist es auch hilfreich, einen
nachvollziehbaren Grund für die Änderung des Arbeitsverhältnisses bereit zu halten.
2. Um zu gewährleisten, dass die vertragliche Änderung rechtlich durchsetzbar ist, muss als Ausgleich
eine entgeltliche Gegenleistung erfolgen. Um einen rechtmäßigen und bindenden Vertrag zu schließen
muss dem Arbeitnehmer eine Gegenleistung von gewissem Wert gewährt werden, etwa eine
Bonuszahlung für die Unterzeichnung.
Nachdem der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber die Mitteilung über die Änderung des
Arbeitsverhältnisses erhält, zum Beispiel in Form der Kürzung von Arbeitszeit- oder Gehalt, kann der
Arbeitnehmer folgende Entscheidungen treffen (wie vom Berufungsgericht Ontarios im Fall Wronko v
Western Inventory Services Ltd. 2008 ON CA 327 dargelegt ("Wronko")):
1. Der Arbeitnehmer kann der Änderung zustimmen;
2. Der Arbeitnehmer kann die Änderung zurückweisen und auf Grundlage von außerordentlicher
Kündigung auf Schadensersatz klagen, falls der Arbeitgeber mit der Änderung ohne Zustimmung des
Arbeitnehmers fortfährt;
3. Der Arbeitnehmer kann die Änderung zurückweisen und zu den geltenden Anstellungsbedingungen
weiterarbeiten, es sei denn, der Arbeitgeber kündigt ihn wie nachstehend aufgeführt.
Falls der Arbeitnehmer die vorgeschlagene grundlegende Änderung zurückweist, stehen dem Arbeitgeber,
wie in Wronko dargelegt, folgende Möglichkeiten offen:
1. Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis entsprechend der Kündigungsklausel im Arbeitsvertrag
unter Einhaltung einer angemessen Kündigungsfrist oder bei Zahlung einer Abfindung bei
Nichteinhaltung der Kündigungsfrist, beenden, wenn sichergestellt ist, dass die Kündigungsfrist die
Mindestvorgaben des Employment Standards Act oder – falls anwendbar – des common law nicht
unterschreitet. Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer dann eine Wiedereinstellung zu neuen
Arbeitsbedingungen anbieten.
2. Der Arbeitgeber kann akzeptieren, dass der Arbeitsvertrag nicht grundlegend geändert wurde und den
Arbeitnehmer zu den bisherigen Bedingungen weiterbeschäftigen.