Gewerbliche Vermietung

Ganz gleich, ob Sie Vermieter eines Einkaufszentrums, eines gemischt genutzten Gebäudes, einer Wohnanlage oder eines einseitig genutzten Gebäudes sind, oder ob Sie als Mieter in der Gastronomie, im Einzelhandel, in einem Lagerhaus, in der Industrie oder in einem Büro tätig sind, die spezifischen Bedingungen von gewerblichen Mietverträgen waren noch nie so wichtig für das Alltagsgeschäft von Unternehmen wie heute. 
 
Mietverträge sind langfristige Verträge, die einen großen Vorteil oder eine große Belastung darstellen können. Durch sorgfältige und praktische Verhandlungen von Mietverträgen kann der Wert des Portfolios eines Vermieters oder des Unternehmens eines Mieters letztendlich erheblich gesteigert (oder gesenkt) werden. Unsere Anwälte arbeiten mit den Mandanten zu Beginn des Mietverhältnisses zusammen, um effektive Ausstiegsstrategien zu ermitteln und vorzubereiten. 

Die Praxisgruppe Gewerbliche Vermietung arbeitet mit einer Vielzahl von Immobilientypen, einschließlich Einzel- und Mischobjekten, Büro-, Einzelhandels-, Industrie- und Lagerimmobilien. Wir erstellen und verhandeln Verträge in allen Phasen der Laufzeit eines Mietvertrags, einschließlich Mietangeboten, Mietverträgen, Termsheets, Mietaufschub- und Mietminderungsvereinbarungen sowie Kündigungs- und Vergleichsvereinbarungen.  

Bei der Vertretung von Vermietern verhandeln unsere Anwälte nicht nur wichtige Mietverträge, sondern bereiten auch Systemstandards für ein Projekt vor, unterstützen bei Fragen der Immobilienverwaltung, erstellen Vorlagen für die Dokumentation, um die Einheitlichkeit des gesamten Portfolios eines Vermieters zu gewährleisten, und beraten bei Mieterstreitigkeiten. 

Bei der Vertretung von Mietern pflegen unsere Anwälte eine offene Kommunikation mit dem Mandanten, um die Realitäten und praktischen Gegebenheiten des Geschäfts des Mieters zu verstehen und sicherzustellen, dass die Mietunterlagen dem Mieter während der Laufzeit sowohl dienen als auch ihn schützen. Zu unseren branchenspezifischen Fachkenntnissen gehören Restaurants, Einzelhandel, Schönheits- und Gesundheitseinrichtungen, Kindertagesstätten, Bildungszentren, Büros, Worksharing-Räume, Lagerhäuser, Vertriebszentren, Produktionsstätten und Lagerräume. 

Unsere Dienstleistungen umfassen:

  • Verhandlung und Ausarbeitung von Mietvertragsangeboten, Mietverträgen und Änderungsverträgen
  • Prüfung und Erstellung von Nebenverträgen wie Untermietverträgen, Unterlassungs- und Nachrangvereinbarungen, Estoppel-Zertifikate
  • Beratung in Mietangelegenheiten im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung eines Unternehmens und Vorbereitung der entsprechenden Unterlagen, wie Abtretungsvereinbarungen, Entschädigungsvereinbarungen, Zustimmungen zum Kontrollwechsel/zur Abtretung und entsprechende Mitteilungen
  • Beilegung von Streitigkeiten zwischen Vermietern und Mietern
  • Beratung zur Auslegung von Mietverträgen, zu gesetzlichen Rechten und Pflichten sowie zu Grundsätzen des Common Law 
  • Erstellung von Muster- oder Präzedenzfall-Mietvertragsunterlagen

Wenn Sie mehr über unsere Erfahrung und die von uns angebotenen Lösungen erfahren möchten, wenden Sie sich bitte an unsere Anwälte, um Ihre Situation zu besprechen und zu ermitteln, wie wir Ihnen weiterhelfen können.