Erbrecht, Vermögens- und Nachlassplanung

Eine effektive Vermögens- und Nachlassplanung verlangt Sachkenntnis, Diskretion, praktische Erfahrung und Verständnis. Wir bieten Privatpersonen, Familien und Geschäftsleuten umfassende Beratung bei der Vermögens- und Nachlassplanung.

Dabei stellen wir unseren Privatkunden die gleiche Sachkunde zur Verfügung wie unseren Geschäftskunden. Wir sind da, wenn Sie uns am meisten brauchen.

Ob es sich um steuer- oder arbeitsrechtliche Fragen, Immobilienrecht oder Gesellschaftsverträge handelt, um die Gründung einer GmbH oder einer Treuhandgesellschaft oder ob es um andere Instrumente der Unternehmens- bzw. Nachlassplanung geht: Wir haben das notwendige Wissen und die Erfahrung, Ihnen bei der Umsetzung Ihrer Pläne behilflich sein zu können. Unsere Rechtsanwälte arbeiten für Privatleute und deren Familien.

Unsere Arbeit beginnt mit einer effizienten Risikovorsorge, die Ihnen und Ihrer Familie finanzielle Sicherheit garantiert, und geht über in eine langfristige Nachlassplanung, welche darauf ausgerichtet ist, die Steuerlast beim Vermögensübergang zu minimieren. Wir stellen sicher, dass sich Ihre Wünsche und Vorstellungen für die Zeit nach Ihrem Ableben erfüllen.

Dale & Lessmann LLP besitzt umfangreiche Erfahrung im Umgang mit Nachlassfragen, Erbscheinverfahren, in der Treuhandverwaltung sowie in der Vorbereitung postmortaler Einkommenssteuerrückerstattungen und Immobilien- bzw. Unternehmenstransaktionen.

Bei Dale & Lessman LLP bieten wir Privatpersonen und deren Familien eine umfassende Beratung bei der Ausarbeitung einer stimmigen Vermögensplanung.

Unsere Rechtsberatungsleistungen umfassen:

  • Abfassen von Testamenten, Vollmachten und Patientenverfügungen
  • Ausarbeitung von Familientrusts, Naked Trusts, Invaliditätstrusts und Employee Benefit Trusts
  • Durchführung von Vermögenssperren und Unternehmensumstrukturierungen
  • Vorbereitung von Nachlassverwaltungsanträgen, einschließlich Wiederverschließungsanträgen und Nachlassverfügungen   
  • Postmortale Steuerplanung
  • Erstellung von Nachlass-, Vollmachts- und Treuhandkonten
  • Anträge auf Vormundschaft
  • Bearbeitung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit Trusts, Nachlässen, Vermögenssperren und Unternehmensumstrukturierungen